Rauchverbot
Das für die Universitäts- und Landesbibliothek geltende Rauchverbot schließt auch sog. E-Zigaretten ein, da durch das Rauchen dieser E-Zigaretten eine Störung anderer Nutzer in ihren berechtigten Interessen sowie Schäden an Medien, Einrichtung und Gebäude, insbesondere ein unbeabsichtigtes Auslösen der Brand- und Rauchmelder, wahrscheinlich sind (§ 8 Abs. 1 Benutzungsordnung der ULB).
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