Hinweise zur Beachtung des Urheberrechtsgesetzes

Die Benutzer*innen der Universitäts- und Landesbibliothek sind für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich (§ 37 der Benutzungsordnung).

Dies gilt auch für das Internet.

Zulässig ist die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, d. h. jeder persönlichen geistigen Schöpfung, im Einzelfall zum privaten Gebrauch, d. h. zum Gebrauch für eine natürliche Person, jedoch dürfen die Vervielfältigungsstücke ohne Einwilligung des Urhebers weder verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

Im übrigen wird auf das Urheberrechtsgesetz verwiesen.