Pflichtexemplar
Das Land hat die Universitäts- und Landesbibliotheken in Bonn, Düsseldorf und Münster gesetzlich beauftragt, die aktuelle Literaturproduktion in Nordrhein-Westfalen zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Im Landesteil Westfalen wird diese landesbibliothekarische Aufgabe bereits seit 1824 von der ULB Münster wahrgenommen. Nach dem Pflichtexemplargesetz steht ihr dafür ein Exemplar von jeder Neuerscheinung in den westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster zu. Pflichtexemplare sind der Landesbibliothek von den Verlagen oder den ihre Schriften selbst publizierenden Autoren und Einrichtungen (z.B. Firmen, Vereine, öffentliche und private Einrichtungen) unaufgefordert und in der Regel unentgeltlich abzuliefern.
Die amtlichen Publikationen des Landes, seiner Einrichtungen sowie der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sammeln die Universitäts- und Landesbibliotheken nach den Bestimmungen des Erlasses zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken. Die ULB Münster ist auch hier für die westfälischen Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig.
Mittlerweile erscheinen viele westfälische Veröffentlichungen auch im Netz. Für deren Sammlung bedarf es spezieller rechtlicher Regelungen, die im Erlass über das amtliche Schrifttum schon vorliegen. Die ULB Münster stellt daher amtliche Netzpublikationen aus den westfälischen Regierungsbezirken, die ihr bereits abgeliefert werden oder von denen sie Kenntnis erhält, in ihre E-Pflicht-Sammlung 'Westfalica electronica' ein.
Ansprechpartner:
- Dr. Holger Flachmann
Leiter des Dezernates Landesbibliothekarische Aufgaben
Universitäts- und Landesbibliothek Münster
Krummer Timpen 3
48143 Münster
Tel.: 0251 / 83-24061
E-Mail - Manfred Bartoldus
Pflichtstelle
Universitäts- und Landesbibliothek Münster
Krummer Timpen 3
48143 Münster
Tel.: 0251 / 83-24044
E-Mail an die Pflichtstelle


