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Ihre Dissertation

Ihrer Veröffentlichungspflicht können Sie durch die Abgabe gedruckter Exemplare oder auch durch eine digitale Publikation nachkommen. Die genauen Bestimmungen und die verschiedenen Möglichkeiten entnehmen Sie bitte den Promotionsordnungen der einzelnen Dekanate der Universität Münster.

Hinweise zur Abgabe von Dissertationen

Wir empfehlen vor der Abgabe eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Hochschulschriftenstelle.
Eine persönliche Abgabe ist möglich zu den Servicezeiten der Hochschulschriftenstelle (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr) oder nach telefonischer Terminabsprache.
Unabhängig von den Öffnungszeiten der Hochschulschriftenstelle ist eine kontaktlose Abgabe jederzeit möglich. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Abgabe von Dissertationen.

Veröffentlichungsarten

Monographische Dissertation: Eine monographische Dissertation (klassische Dissertationsschrift) besteht im Allgemeinen aus einer noch nicht veröffentlichten, zusammenhängenden und in sich abgeschlossenen wissenschaftlichen Abhandlung. Ein integraler Bestandteil des Promotionsverfahrens ist die Veröffentlichung der Dissertation. Ihrer Publikationspflicht kommen Sie durch die Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl gedruckter Exemplare oder Verlagsausgaben an die Fakultät oder die Universitätsbibliothek nach. In den meisten Fachbereichen ist inzwischen auch eine digitale Veröffentlichung möglich. Die Abgaberegelungen finden Sie in der jeweiligen Promotionsordnung und in den Merkblättern der Promotionsprüfungsämter.

Kumulative Dissertation: Neben der monographischen Dissertation ermöglichen einige Fachbereiche der Universität Münster auch eine sogenannte kumulative (publikationsbasierte) Dissertation. Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren inhaltlich zusammenhängenden Beiträgen, die in einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder Sammelbänden publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind.
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine kumulative Dissertation in einem Fachbereich zugelassen ist, steht in der jeweiligen Promotionsordnung.

Kumulative Dissertationen sind Zweitveröffentlichungen. Prüfen Sie daher, unter welchen Bedingungen Ihnen die Verlage die Verwendung der Aufsätze in Ihrer Dissertation gestatten. Maßgeblich sind die Regelungen Ihres Verlagsvertrages. Lassen Sie sich bei Veröffentlichungsverträgen das Recht zusichern, eine digitale Kopie Ihres Werkes in einem institutionellen Repository ablegen zu dürfen. Weitere Informationen finden Sie unter  Rechtliches. Zusätzliche Hinweise zu Verlagsgenehmigungen können die Webseiten Verlagspolicies für Dissertationen (Information der Technischen Universität Berlin) und Sherpa Romeo bieten.

Habilitationsschrift: Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fachgebiet selbständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung).
Die Habilitationsschriften oder zumindest deren wesentliche Teile sind von den Habilitand*innen zu veröffentlichen, eine allgemeine Publikationspflicht besteht jedoch nicht. Die Veröffentlichung soll in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Feststellung der Lehrbefähigung erfolgen. Der habilitierende Fachbereich und die Universitätsbibliothek haben Anspruch auf je ein Belegexemplar (des Ganzen bzw. seiner Teile). Einzelheiten regelt die Habilitationsordnung Ihres Fachbereichs.

ULB-Angebot

  • Druckausgabe veröffentlichen

    Die ULB Münster nimmt Ihre Dissertation oder Habilitation in den Bibliotheksbestand auf, erfasst die Publikation in ihren Katalogen und meldet sie der Deutschen Nationalbibliothek. Damit ist sie über nationale und internationale Suchmaschinen recherchierbar.

    Auskünfte zu allgemeinen Fragen und den Abgabeformalitäten erteilt die Hochschulschriftenstelle der ULB.

  • Digital auf dem Publikationsserver miami der Universität Münster veröffentlichen

    Die ULB Münster publiziert Ihre Dissertation oder Habilitation auf dem universitären Publikationsserver miami und sorgt für die dauerhafte Verfügbarkeit. Die Publikation wird an die Deutsche Nationalbibliothek gemeldet, in Bibliothekskatalogen nachgewiesen und ist über nationale und internationale Suchmaschinen auffindbar.

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    Hinweise zur Abgabe digitaler Dissertationen

    Alle wesentlichen Regelungen zur Erstellung und Abgabe einer digitalen Dissertation finden Sie in der Checkliste für die Autoren digitaler Dissertationen.
    Auskünfte zu allgemeinen Fragen und den Abgabeformalitäten erteilt die Hochschulschriftenstelle der ULB.

    Abgabeerklärung: Für die Publikation einer digitalen Dissertation mit miami gelten die in der Einverständniserklärung für die Veröffentlichung einer digitalen Publikation (inkl. der Anlage 1 "Bei Veröffentlichung einer digitalen Dissertation") mit der ULB niedergelegten Vereinbarungen.

    Urheberrecht: Als Autor*in räumen Sie der Universitäts- und Landesbibliothek das einfache Nutzungsrecht ein, die digitale Dissertation in Datennetzen öffentlich wiederzugeben und auf Einzelabruf zu übertragen. Damit steht es Ihnen als Urheber*in prinzipiell frei, Ihr Werk auch an anderer Stelle in digitaler Form oder als Druckwerk zu publizieren. Bitte weisen Sie bei einer späteren Veröffentlichung darauf hin, dass Sie der ULB bereits das einfache Nutzungsrecht für die digitale Dissertation eingeräumt haben. Die gewählte digitale Veröffentlichung als Abgabeform kann nachträglich nicht zurückgezogen werden.
    Näheres finden Sie unter Rechtliches.

    Digitale Dissertationen werden auf dem Publikationsserver dauerhaft abgelegt und können nicht nachträglich entfernt werden.

    Dateiformat: Die Dissertationen, die mit miami publiziert werden, müssen als grafisches Abbild der Printversion entsprechen. Wir empfehlen daher, die gedruckte Version aus der PDF-Datei zu erzeugen und die Datei anschließend in das archivierbare PDF/A-Format zu konvertieren. Die Zitierfähigkeit bleibt dann bei der digitalen Version gewährleistet. Ausreichend ist der PDF/A-1b (basic)-Standard, empfohlen wird jedoch der PDF/A-1a (advanced)-Standard.
    Weitere Informationen zum Thema PDF/A finden Sie unter Datei-Erstellung.

    Lebenslauf / Danksagungen: Nach Vorgabe einiger Fachbereiche muss der gedruckten Dissertation der Lebenslauf beigefügt werden, der bei einer Netzpublikation jedoch dem Datenschutz unterliegt. Wir empfehlen daher, zum Schutz der personenbezogenen Daten den Lebenslauf aus der digitalen Version noch vor der PDF/A-Konvertierung zu entfernen und durch Leerseiten zu ersetzen. Wünschen Sie ausdrücklich die Publikation des Lebenslaufes in der digitalen Version, muss für die Speicherung und Verbreitung dieser personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegen. Bitte beachten Sie den entsprechenden Punkt in der Anlage 1 "Bei Veröffentlichung einer digitalen Dissertation" in der Einverständniserklärung. Falls Ihre Dissertation ein Vorwort oder eine Danksagung enthält, denken Sie auch dort an Persönlichkeitsrechte und Nachhaltigkeit.
    Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Hochschulschriftenstelle der ULB.

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    Was müssen Sie abliefern?

    • Ihre Dissertation im PDF/A-Format (per E-Mail)
      • Dateinamen in Kleinbuchstaben, keine Umlaute und Sonderzeichen, keine Leerzeichen
      • Eindateien-Dokument mit Namen benennen, z. B. "diss_mustermann.pdf"; Mehrdateien-Dokumente eindeutig bezeichnen und durchzählen, z. B. "diss_mustermann_01_titel.pdf", "diss_mustermann_02_kapitel_1.pdf" usw.
      • Empfehlung: Lebenslauf vor der PDF/A-Konvertierung entfernen und durch Leerseiten ersetzen
      • PDF/A-Dateien dürfen keine Sicherheitseinstellungen haben (z. B. Passwortschutz)
    • Abstract und Schlagwörter als einfache Text-Datei
      • in deutscher Sprache (obligatorisch) rund 1000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), dazu 5–7 Schlagwörter zur inhaltlichen Erschließung des Werks, jeweils getrennt mit Semikolon
      • in englischer Sprache (optional)
    • Vorgeschriebene Anzahl von gedruckten Pflichtexemplaren
      (möglichst aus der PDF-Datei erzeugt, ggf. mit enthaltenem Lebenslauf)
    • Einverständniserklärung für die Veröffentlichung einer digitalen Publikation (inkl. der Anlage 1 "Bei Veröffentlichung einer digitalen Dissertation")
    • Evtl. weitere Formulare aus dem Dekanat
  • Digital in der Schriftenreihe der Universität Münster veröffentlichen, Printausgaben nach Wahl

    Wenn Sie Ihre Promotion mit mindestens "magna cum laude" abgeschlossen haben, bietet die ULB Ihnen die Möglichkeit des Publizierens in der Reihe Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster. Ihre Dissertation wird digital veröffentlicht und Sie erhalten eine druckfertige Datei, falls Sie Printexemplare bei einem Verlag oder Druckdienstleister – in Eigenverantwortung – in Auftrag geben möchten. Habilitationsschriften können ebenfalls in der Schriftenreihe der Universität Münster veröffentlicht werden.

    Details erfahren Sie im Servicepunkt Publizieren.

Ansprechpartner*innen

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  • Auskünfte zu allgemeinen Fragen und Formalitäten, Abgabe der Dissertation oder Habilitationen:
    Hochschulschriftenstelle, ULB
  • Informationen zum Publizieren mit miami oder in der Schriftenreihe der Universität Münster, persönliche Beratung und Unterstützung:
    Servicepunkt Publizieren, ULB
  • Fragen zur Promotionsordnung und zu den Veröffentlichungsarten oder -möglichkeiten:
    Das jeweilige zuständige Dekanat oder Prüfungsamt