Auf dem Weg zum Westfälische Frieden

Friedens-Schlusz, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst., So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur-Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten Julij vnd 6ten Augusti im Jahr 1648 auffgericht vnd verglichen: vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden &c.; Auß dem wahren Original ... ins Teutsche versetzt; Mit der Röm. Käys. Mayst. Special-Gnad vnd Freyheit; Auch Churfürstl. Mäyntzischer Concession nicht nachzudrucken. – Franckfurt: Mäyntz 1648.
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Mit dem Hamburger Präliminarvertrag von 1641 einigen sich schwedischen und französischen Vertreter mit dem deutschen Kaiser auf die künftigen Tagungsorte, in denen die Friedensverhandlungen zur Beendigung des seit über 20 Jahren andauernden Kriegs geführt werden sollten. Als Verhandlungsorte einigte man sich auf Münster und Osnabrück. Mit der örtlichen Trennung wollte man konfessionellen Streitigkeiten entgegenwirken. Während in Münster unter anderem die Franzosen mit den Vertretern des deutschen Kaisers verhandelten, sollte mit den Schweden in Osnabrück eine Einigung herbeigeführt werden. Neben den konfessionellen Problemen führten Streitigkeiten um das Zeremoniell der verschiedenen Königshäuer immer wieder zu neuen Problemen, sodass die Verhandlungen mehrfach verschoben werden mussten. Auch der deutsche Kaiser versuchte aus taktischen Gründen die Verhandlungen hinauszuzögern, wodurch viel Zeit verging.

Vorteile durch die Friedensverhandlungen?

Während im bikonfessionellen Osnabrück schwedische Truppen stationiert waren, war das katholische Münster eine kaiserliche Garnisionsstadt (Großbongardt, S. 240). Um in den Städten überhaupt verhandeln zu können, mussten beide Städte zu neutralen Zonen erklärt werden. Die Stadt Münster wurde im Mai 1643 von ihren Pflichten gegenüber Reich und bischöflichem Landesherrn entbunden. Mit der Neutralisierung der Stadt Osnabrück endete die zehnjährige schwedische Besatzungszeit. Die zu neutralen Zonen erklärten Städte mussten nun selbstständig den Schutz der Diplomaten organisieren. Das gestaltete sich in Münster einfacher. Hier wurden angeworbene Soldaten eingesetzt, während in Osnabrück die Bürger selbst für Sicherheit sorgen mussten.

Die durch den Krieg geschwächten Städte Münster und Osnabrück erhofften sich von den Verhandlungen finanzielle Vorteile. Doch neben den Vorteilen gingen mit den Friedensverhandlungen gerade in Osnabrück erhebliche Nachteile einher. Während in Münster die vielen Vertreter besser untergebracht werden konnten, hatte Osnabrück Schwierigkeiten dem Andrang Herr zu werden. Neben den Unterkünften für verschiedene adelige Vertreter musste Platz für die großen Gefolge geschaffen werden. Die Verpflegung von Mensch und Tier verursachte weitere Schwierigkeiten.

Der Osnabrücker Friedensschluss

Titelblatt Friedens-Schlusz
© ULB

Durch den Frieden zwischen Spanien und den Niederlanden im Januar 1648 kam auch Bewegung in die weiteren Friedensverhandlungen. Einen Überblick über die Vertragsdetails, die in Osnabrück geschlossen wurden, können der Ausgabe Friedens-Schlusz von 1648 entnommen werden. Nach einem Vortitelblatt, folgt das Titelblatt, dem Druckort, Drucker und Verleger zu entnehmen sind. Nach einem einseitigen Vorwort an den Leser werden die kaiserlichen Privilegien erörtert. Die Friedensverträge regelten unter anderem, wie mit enteignetem Besitz umzugehen sein. Im Streit um die konfessionellen Besitztümer drehte man die Verhältnisse auf das Jahr 1624 zurück. Enteigneter Besitz musste zurückgegeben werden. Schweden bekam die Bistümer Bremen und Verden, Wismar und einen Teil Pommerns. Frankreich wurde das Elsass zugesprochen, samt Straßburg.

Auch im Bereich des Religionsrechts konnte ein Durchbruch erzielt werden. Die Protestanten erhielten volle Autonomie und Gleichberechtigung im Reich, die Reformierten wurden den Lutheranern gleichgestellt, alle Konfessionen hatten den gleichen Rang vor den höchsten Gerichten. Am 24. Oktober war der Vertrag endlich unterschrieben. Die Stände bekamen das Recht, alle Reichsangelegenheiten mitzuentscheiden, so auch über Krieg und Frieden. Politik und Religion wurden stärker voneinander. Die Dominanz des universalen Kaisertums war gebrochen.

Literaturhinweise

GROßBONGARDT, Annette: Das Seufzen nach Frieden. Fünf Jahre rangen Gesandte aus halb Europa in Münster und Osnabrück um eine Ende des Krieges
In: Dietmar Pieper / Johannes Saltzwedel (Hgg.): Der Dreissigjährige Krieg. Europa im Kampf um Glaube und Macht 1618–1848, 2. Auflage, München 2012, S. 237–250.

KOHLER, Alfred: Von der Reformation zum Westfälischen Frieden (OGG 39), München 2011.

SCHMIDT, Georg: Der Dreissigjährige Krieg (C.H. Beck Wissen ; 2005), 9. Auflage, München 2018.