Was wurde gekündigt?

Der Kanzler hat für die WWU Münster alle bestehenden Verträge über den Bezug von Online-Zeitschriften des Elsevier-Verlags gekündigt. Es handelt sich um ca. 2.500 wissenschaftliche Zeitschriften, die für folgende Fachbereiche von besonderem Interesse sind: Medizin, Chemie und Pharmazie, Biologie, Psychologie und Sport, Geowissenschaften, Physik und Wirtschaftswissenschaften.

Warum wurde der Vertrag mit Elsevier gekündigt?

Die Kündigung wurde im Rahmen der Verhandlungen ausgesprochen, die von der DEAL-Projektgruppe mit Elsevier geführt werden. Die „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“ (MPG, Fraunhofer Gesellschaft, Leibniz Gesellschaft, Helmholtz Gesellschaft, DFG und HRK) hat unter Federführung der Hochschulrektorenkonferenz das DEAL-Projekt ins Leben gerufen (https://www.projekt-deal.de/). Ziel ist die bundesweite Lizenzierung von Angeboten großer Wissenschaftsverlage wie Elsevier, Wiley, Springer/Nature. Das DEAL-Projekt verfügt über mehr als 100 Verhandlungsmandate deutscher Universitäten. Der Kanzler hat für die WWU Münster ein entsprechendes Mandat erteilt. Die Verhandlungsführer sahen sich zu diesem Schritt gezwungen, da sich Elsevier weigert, den Forderungen der DEAL-Projektgruppe nachzukommen.

Wie wirkt sich die Kündigung des Elsevier-Vertrags auf meine Arbeit als Wissenschaftler/in aus?

Ab 1.1.2017 stehen die aktuellen Ausgaben aller Elsevier-Zeitschriften nicht mehr für WWU-Angehörige zur Verfügung. Da kein direkter Zugriff auf die Online-Versionen der Artikel aus Elsevier-Zeitschriften besteht, können Sie nur über die Fernleihe oder Dokumentlieferdienste (z.B. Rapidoc) Zugang zu Aufsätzen der Jahrgänge 2017 erhalten. Auch für die Jahrgänge 2016 und früher wird dies nötig sein, da nur wenige Abonnements an der WWU mit dauerhaften Archivrechten gehalten wurden. Die Jahrgänge 1907 bis 2002 von ca. 1.500 Elsevier-Zeitschriften stehen dagegen  im Rahmen einer DFG-finanzierten Nationallizenz dauerhaft online zur Verfügung.

Kann ich auf anderem Wege an den gewünschten Zeitschriftenartikel gelangen?

Sofern Aufsätze aus Zeitschriftenjahrgängen betroffen sind, für die keine Archivrechte vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, diese über die herkömmliche Fernleihe zu bestellen. Siehe dazu auch den Punkt „Welche Kosten übernimmt die ULB Münster“.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU Münster besteht auch die Möglichkeit, über den Schnelllieferdienst SUBITO (https://www.subito-doc.de/) Artikel aus Elsevier-Zeitschriften zu bestellen. Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Anschließend kann man sich Artikel aus Elsevier-Zeitschriften als FAX oder Ausdruck auf postalischem Weg liefern lassen: als Normalbestellung mit Lieferung von 72 Std. (für 7,50 €) oder als Eilbestellung innerhalb von 24 Std. (für 12 €). Siehe dazu auch den Punkt „Welche Kosten übernimmt die ULB Münster“.

Welche Kosten übernimmt die ULB Münster, wenn ich einen Artikel aus einer Elsevier-Zeitschrift über Fernleihe oder Dokumentlieferung beziehen möchte?

Dokumentenlieferung
© kallejipp / photocase.com

Für Studierende der WWU

Studierende der WWU können Artikel aus einer Elsevier-Zeitschrift per Fernleihe bestellen und sich über ein Kostenerstattungs-Formular die Fernleihgebühren in Höhe von 1,50 € erstatten lassen. Diese angefallenen Gebühren dürfen vorher nicht am Kassenautomaten bezahlt werden.
Kostenerstattungs-Formular
Liste der betroffenen E-Zeitschriften

Für Wissenschaftler*innen der WWU

Auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU trägt die ULB die Kosten der Fernleihbestellungen für Artikel aus Elsevier-Zeitschriften. Diese Kosten werden also nicht, wie üblich, den Fachbereichen in Rechnung gestellt.

Darüber hinaus können von dieser Benutzergruppe kostenpflichtige Dokumentlieferungen über den Schnelllieferdienst SUBITO in Auftrag gegeben werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Anschließend kann man sich Artikel aus Elsevier-Zeitschriften als FAX oder Ausdruck auf postalischem Weg zustellen lassen: als Normalbestellung mit Lieferung von 72 Std. (für 7,50 €) oder als Eilbestellung innerhalb von 24 Std. (für 12 €). Die angefallenen Kosten können bei der ULB geltend gemacht werden.
SUBITO-Bestellung
Formular zur SUBITO-Auslagenerstattung
Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular zur SUBITO-Auslagenerstattung sowie die Rechnungen an:
Elsevier-Erstattung.SUBITO2017@uni-muenster.de

Das Angebot der Kostenübernahme für Dokumentlieferung gilt ausschließlich für den Schnelllieferdienst SUBITO und ist beschränkt auf Artikel aus Zeitschriften des Elsevier-Verlags. Kosten für andere Dokumentlieferdienste können leider nicht übernommen werden.

Wer hat die Kündigung veranlasst?

Der Kanzler der WWU hat die Kündigung in enger Abstimmung mit den anderen ca. 60 Universitäten in Deutschland, deren Verträge über den Bezug von Elsevier-Zeitschriften zum 31.12.2016 ausliefen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Für inhaltliche Fragen zur Kündigung der Elsevier-Zeitschriftenverträge wenden Sie sich bitte an Dr. Peter te Boekhorst (Peter.te.Boekhorst@uni-muenster.de / (0251) 83-24023).

Was sind die Forderungen der DEAL-Projektgruppe?

Die DEAL-Projektgruppe möchte mit dem Elsevier-Verlag einen bundesweiten Neuvertrag abschließen, der ein dauerhaftes Zugriffsrecht auf alle Elsevier-Zeitschriften für alle deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen inklusive einer automatischen Open-Access-Schaltung aller Publikationen deutscher Einrichtungen und einer angemessenen Preisgestaltung auf der Basis des Publikationsaufkommens beinhaltet.

Wie wurde die Universität bisher mit Elsevier-Zeitschriften versorgt?

In den vergangenen Jahren waren an der WWU ca. 170 Online-Zeitschriften des Elsevier-Verlags von verschiedenen Instituten und der ULB lizenziert. Diese Lizenz für diese Abonnements schloss den dauerhaften Online-Zugriff im Falle der Kündigung der Abonnements mit ein.
Darüber hinaus hatte die WWU Münster seit 2010 die so genannte „Freedom Collection“ lizenziert, die Zugriff auf sämtliche nicht abonnierten Online-Zeitschriften des Verlags gewährte, allerdings ohne Archivrechte.

Wer ist von der Kündigung des Elsevier-Vertrags besonders betroffen?

Für Lehrende, Forschende und Studierende folgender Fachbereiche sind die Elsevier-Zeitschriften besonders wichtig: Medizin, Chemie und Pharmazie, Biologie, Psychologie und Sport, Geowissenschaften, Physik und Wirtschaftswissenschaften. Einzelne Titel sind allerdings auch im Bereich der Geisteswissenschaften stärker nachgefragt.

Gilt die Kündigung auch für die Datenbank SCOPUS von Elsevier?

Die Kündigung gilt ausschließlich für Online-Zeitschriften. Bestehende Verträge für den Zugriff auf Datenbanken aus dem Verlagshaus Elsevier wie z.B. SCOPUS sind davon nicht betroffen.

Ist die WWU die einzige Universität, die Elsevier-Verträge gekündigt hat?

Außer der WWU Münster haben 60 weitere Hochschulen, die nicht über Mehrjahresverträge für den Online-Bezug von Elsevier-Zeitschriften verfügten, ihre Verträge gekündigt.

Wurden auch Verträge anderer Großverlage seitens der WWU gekündigt?

Das ist nicht der Fall. Bislang verhandelt die DEAL-Projektgruppe nur mit Elsevier. Für andere Großanbieter wissenschaftlicher Zeitschriften wie Wiley und Springer / Nature plant die DEAL-Projektgruppe Verhandlungen in den Jahren ab 2017 und 2018.

Kann ich weiter in Elsevier-Zeitschriften veröffentlichen?

Die Kündigung der Verträge bezieht sich ausschließlich auf den Zugriff auf Elsevier-Zeitschriften. Angehörige der WWU Münster haben nach wie vor die Möglichkeit in Zeitschriften des Verlags zu publizieren.