Was kann im E-Semesterapparat bereitgestellt werden?
Die Bereitstellung digitalisierter Dokumente im Rahmen von Semesterapparaten regelt das UrhWissG (gültig ab dem 01.03.2018).
Das darf bereitgestellt werden:
- Es ist keine Prüfung erforderlich, ob es ein elektronisches Lizenzangebot eines Verlages für das Werk gibt.
- 15 % eines Werkes können bereitgestellt werden.
- Schulbücher können für die Lehrerausbildung zu 15 % des Gesamtumfangs in ESA-Kursen zugänglich gemacht werden.
- Im Buchhandel vergriffene Werke können ohne Begrenzung des Umfangs eingestellt werden.
- Wie bisher können wissenschaftliche Artikel aus Fachzeitschriften den Studierenden zugänglich gemacht werden.
- Abbildungen (auch Fotografien) können ebenfalls eingestellt werden,
- sowie sonstige Werke geringen Umfangs:
- Druckwerke: unter 25 Seiten (z. B. Gedichte und Liedtexte)
- Noten: unter 6 Seiten
- Filme: unter 5 Min.
- Musik: unter 5 Min.
Was leider nicht bereitgestellt werden darf:
- Beiträge aus Zeitungen
- Beiträge aus sogenannten Publikumszeitschriften (das sind solche, die überwiegend Inhalte veröffentlichen, die nicht im Kontext des (überwiegend öffentlich finanzierten) Bildungs- und Wissenschaftsbetriebs entstehen) dürfen nicht mehr eingestellt werden!
Bei Bedarf an solchen Beiträgen kann vielleicht unser Angebot an Online-Zeitungen und Publikumszeitschriften (z. B. über wiso) weiterhelfen. Sie können die Beiträge zwar nicht direkt einstellen, aber Verlinkungen in Ihren Kursräumen hinterlegen.
Die Digitalisate und Materialien dürfen nur einem bestimmt abgegrenzten Personenkreis – hier Teilnehmende eines Kurses – zugänglich gemacht werden. Dies wird über einen passwortgeschützten Zugang zum Learnweb gewährleistet.
Sollte der Titel nicht im Bestand der ULB sein, können Sie dennoch den Digitalisierungsauftrag erteilen. Die ULB prüft dann die Anschaffung des Werkes. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.