Schließfächer

Schliessfächer
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Garderobenschließfächer

Jacken, Taschen und dergleichen können Sie in die Garderobenschränke im Foyer einschließen. Sie benötigen dafür eine 2-Euro-Münze (Pfand) oder eine für Schließfächer im gesamten Universitätsbereich einsetzbare Chipmarke. Für eine Chipmarke bezahlen Sie zwei Euro am Kassenautomaten im Foyer der ULB-Zentralbibliothek sowie in der Medizin-Bibliothek und der Zweigbibliothek Sozialwissenschaften.

Schließfächer im Lesesaal

Im Haupt-Lesesaal der ULB-Zentralbibliothek im ersten Obergeschoss gibt es Schließfächer zur längerfristigen Aufbewahrung von persönlichen Arbeitsunterlagen.

Benutzungsregelung

  1. Die Schließfächer stehen allen Angehörigen der Universität Münster zur Verfügung, die längerfristig Arbeitsmaterialien aufbewahren wollen. Es kann jeweils nur ein Schließfach belegt werden. Bitte melden Sie sich für die Nutzung eines Schließfachs per E-Mail an ulb@uni-muenster.de. Die Ausgabe des Schlüssels erfolgt an der Theke im Foyer (MoFr 8–16 Uhr).
  2. Die Leihfrist für das Schließfach beträgt drei Monate und wird in KatalogPlus im Bibliothekskonto angezeigt. Zwei Verlängerungen sind über das Bibliothekskonto möglich, wenn genügend Schließfächer zur Verfügung stehen. Der Schließfachschlüssel ist unverzüglich mit Ablauf der Leihfrist abzugeben. Die Rückgabe ist während der gesamten Öffnungszeiten am Schalter im Foyer möglich. Bei Überschreiten der Leihfrist fallen laut der Gebührenordnung Frist­überschreitungs­gebühren an.
  3. Die ULB haftet nicht für die in den Schließfächern aufbewahrten Materialien.
  4. Es ist strikt untersagt, in den Schließfächern Lesesaalbücher oder andere Präsenzbestände der ULB zu deponieren. Desgleichen dürfen keine verderblichen oder gefährlichen Stoffe, insbesondere keine Lebensmittel, eingeschlossen werden. Mitarbeiter*innen der ULB werden die Schließfächer regelmäßig auf ihren Inhalt hin kontrollieren.
  5. Störungen des Schlossmechanismus oder Schlüsselverlust sind der Teamleitung der Leihstelle umgehend zu melden. Eigenmächtige Eingriffe sind zu unterlassen. Die*Der Nutzer*in trägt bei Schlüsselverlust oder Beschädigung der Schließanlage die Kosten für Ersatzschlüssel und Ersatzschloss.
  6. Bei Verletzung dieser Benutzungsbestimmungen (s. insbes. auch Punkt 4) erlischt das Nutzungsrecht an einem Schließfach mit sofortiger Wirkung für mindestens drei Monate. Die*Der Nutzer*in wird aufgefordert, sich umgehend bei der Teamleitung der Leihstelle zu melden und den Schlüssel zurückzugeben. Falls die*der Nutzer*in nicht reagiert, wird das Bibliothekskonto gesperrt. Der Schließfachinhalt kann in diesem Fall von der ULB als Fundsache betrachtet werden.