Nutzung der ULB

Für die Nutzung der Universitäts- und Landesbibliothek sowie deren Dienstleistungen gelten folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften:

  • Benutzungsordnung
    Hinweis: Das für die Universitäts- und Landesbibliothek geltende Rauchverbot schließt auch sog. E-Zigaretten ein, da durch das Rauchen dieser E-Zigaretten eine Störung anderer Nutzer*innen in ihren berechtigten Interessen sowie Schäden an Medien, Einrichtung und Gebäude, insbesondere ein unbeabsichtigtes Auslösen der Brand- und Rauchmelder, wahrscheinlich sind (§ 8 Abs. 1 Benutzungsordnung der ULB).
  • Leihverkehrsordnung
  • Gebührenordnung
  • Urheberrechtsgesetz

Sammelauftrag als Landesbibliothek

Die gesetzliche Grundlage für den Sammelauftrag der ULB als Landesbibliothek für Westfalen bildet das Kulturgesetzbuch:
Kulturgesetzbuch NRW

Aufgaben innerhalb der Universität

Die Rechtsstellung und die Aufgaben der Universitätsbibliothek innerhalb der Universität Münster sind in einer Verwaltungsordnung niedergelegt.