012 RHEINPROVINZ/PROVINZIAL-LANDTAG:
Auszug aus dem stenographischen Berichte über die Verhandlungen und Plenar-Commissionssitzungen des zweiundreißigsten Rheinischen Provinzial-Landtags : Betreffend: den Gesetzentwurf einer neuen Kreis- und Provinzialordnung für die Rheinprovinz. - Düsseldorf : Voss, [1886]. - 129 S.
Signatur: 1747


Als Folge des Wiener Kongresses (1815) wurden die Gebiete am Niederrhein endgültig zu Provinzen Preussens, nachdem einige (Jülich, Berg) schon länger preussisch gewesen waren. Die Rheinprovinz entstand 1822 durch die Zusammenführung der früheren Verwaltungseinheiten »Jülich-Kleve-Berg« und »Großherzogtum Niederrhein« und gliederte sich in die Regierungsbezirke Düsseldorf, Aachen, Köln, Koblenz und Trier. Der rheinische Provinziallandtag war eine Ständeversammlung, die über die Angelegenheiten der Provinz beriet. An ihrer Spitze stand der Oberpräsident, der seinen Amtssitz in Koblenz hatte. Zunächst waren seine Kompetenzen beschränkt. Seine Hauptaufgabe bestand in der Vermittlerrolle zwischen Staatsministerium und Provinz. Dies änderte sich erst mit dem Inkrafttreten der Provinzialordnung von 1887, durch die die Stellung des Oberpräsidenten ausgebaut und parallel dazu eine stärkere Selbstverwaltung der Rheinprovinz ermöglicht wurde.
Mit dem Entwurf ebendieses Gesetzes befasste sich der 23. Rheinische Provinziallandtag, von dem hier stenographische Berichte der 1., 2. und 9. Plenarsitzung als einfache Interims-Broschur gebunden vorliegen.
Auf dem Titelblatt ist das große Wappen der Rheinprovinz abgedruckt: der preußische Adler trägt einen gekrönten Brustschild auf dem sich ein heraldisch stilisierter Fluß schlängelt – Sinnbild des Rheinstroms. Gehalten wird der Wappenschild auf der einen Seite von einem »wilden Mann« mit der Standarte Preussens, auf der anderen Seite von einem geharnischten Ritter mit der Standarte des Rheinlands. Oberhalb des Schildes ist ein gekrönter Spangenhelm mit einer Helmzier aus Adlerschwingen zu sehen, die wiederum mit dem stilisierten Fluß belegt sind.
J.H.