012 RHEINPROVINZ/PROVINZIAL-LANDTAG:
Auszug
aus dem stenographischen Berichte über die Verhandlungen
und Plenar-Commissionssitzungen des zweiundreißigsten Rheinischen Provinzial-Landtags
: Betreffend: den Gesetzentwurf einer neuen Kreis- und Provinzialordnung für
die Rheinprovinz. - Düsseldorf : Voss, [1886]. - 129 S.
Signatur: 1747
Als Folge des Wiener Kongresses (1815) wurden die Gebiete am Niederrhein
endgültig
zu Provinzen Preussens, nachdem einige (Jülich, Berg) schon länger
preussisch gewesen waren. Die Rheinprovinz entstand 1822 durch die Zusammenführung
der früheren Verwaltungseinheiten »Jülich-Kleve-Berg« und »Großherzogtum
Niederrhein« und gliederte sich in die Regierungsbezirke Düsseldorf,
Aachen, Köln, Koblenz und Trier. Der rheinische Provinziallandtag war eine
Ständeversammlung, die über die Angelegenheiten der Provinz beriet.
An ihrer Spitze stand der Oberpräsident, der seinen Amtssitz in Koblenz
hatte. Zunächst waren seine Kompetenzen beschränkt. Seine Hauptaufgabe
bestand in der Vermittlerrolle zwischen Staatsministerium und Provinz. Dies änderte
sich erst mit dem Inkrafttreten der Provinzialordnung von 1887, durch die die
Stellung des Oberpräsidenten ausgebaut und parallel dazu eine stärkere
Selbstverwaltung der Rheinprovinz ermöglicht wurde.
Mit dem Entwurf ebendieses Gesetzes befasste sich der 23. Rheinische Provinziallandtag,
von dem hier stenographische Berichte der 1., 2. und 9. Plenarsitzung als
einfache Interims-Broschur gebunden vorliegen.
Auf dem Titelblatt ist das große Wappen der Rheinprovinz abgedruckt: der
preußische Adler trägt einen gekrönten Brustschild auf dem sich
ein heraldisch stilisierter Fluß schlängelt – Sinnbild des Rheinstroms.
Gehalten wird der Wappenschild auf der einen Seite von einem »wilden Mann« mit
der Standarte Preussens, auf der anderen Seite von einem geharnischten Ritter
mit der Standarte des Rheinlands. Oberhalb des Schildes ist ein gekrönter
Spangenhelm mit einer Helmzier aus Adlerschwingen zu sehen, die wiederum mit
dem stilisierten Fluß belegt sind.
J.H.