017 GODEFROY, DENIS (JURIST) [KOMM.]:
[Corpus iuris civilis] Corpvs Ivris Civilis : In IIII partes distinctum ... / His accesserunt Notae repetitae tertiaeque lectionis, Dionysio Gothofredo IC. Authore: quibus, inter ceterae, variae lectiones, leges similes ... continentur ... – Tertia Editio prioribus auctior & emendatior. – Avreliopoli [i.e. Genève] : Vignon, 1604 ; 8° [i.e. 4°]
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: ... Apud Ioannem Vignon ...
Signatur: 1548


Der französische Jurist Dionysius Gothofredus (eigentl. Denis Godefroy, * 17. Okt. 1549 in Paris, † 7. Sept. 1622 in Straßburg) gab 1583 die erste kritische Gesamtausgabe des »Corpus Iuris Civilis« heraus. Von ihm stammt auch die Bezeichnung für diese spätrömische Gesetzessammlung.
Godefroy war 1579 wegen seiner hugenottischen Konfession aus Frankreich nach Genf geflohen, wo er 1585 eine Professur übernahm. Hier wurde 1604 auch die vorliegende Ausgabe des »CIC« gedruckt. Indiz dafür ist der im Titel angegebene Drucker Vignon, der seine Werkstatt in Genf betrieb. Der angegebene Druckort »Aureliopolis« ist fingiert. Da einer der für Genf gebräuchlichen lateinischen Namen »Aurelia Allobrogum« ist und der Druckort Genf verschlüsselt auch »Cosmopolis« genannt wurde, könnte beim vorliegenden Band beides zu »Aureliopolis« kombiniert worden sein.
Godefroy übernahm nach erneuter Flucht 1591 eine Professur in Straßburg. 1604 ging er nach Heidelberg. 1620 kehrte er nach Straßburg zurück, wo er schließlich 1622 starb.


Das Corpus Iuris Civilis ist die vom oströmischen Kaiser Justinian I. (527-565 n. Chr.) angeordnete Sammlung des damals geltenden römischen Rechts. Auf diese Weise sollte die inzwischen unüberschaubare Zahl verschiedener Rechtsquellen durch ein einheitliches Gesetzeswerk ersetzt werden. Unterschiedliche Rechtszustände der aus verschiedenen Epochen stammenden Vorlagen wurden durch »Interpolationen« genannte Änderungen harmonisiert. Die Arbeit am CIC dauerte von 528 bis 534 n. Chr..


Das CIC besteht aus 4 Teilen:


Institutionen
Ein amtliches Lehrbuch auf der Grundlage der Institutionen des Gaius, das 533 n. Chr. als Gesetz erlassen wurde.

Digesten oder Pandekten
Auszüge aus den Schriften ca. 40 verschiedener Juristen des 1. bis 3. nachchristlichen Jahrhunderts, die ebenfalls 533 n. Chr. Gesetzeskraft erlangten.

Codex Justinianus
Eine aus 12 Büchern bestehende Sammlung mit Gesetzen von Hadrian bis Justinian auf der Grundlage der Codices Gregorianus, Hermogenianus und Theodosianus. Die »Codex repetitae praelectionis« genannte endgültige Fassung trat 534 n. Chr. in Kraft.

Novellen
Die Zusammenstellung 168 »neuerer« Gesetze (»novellae leges«) aus der Zeit nach der Publikation der obengenannten Rechtssammlungen.
Nach seiner Wiederentdeckung am Ende des 11. Jahrhunderts und der Bearbeitung durch Glossatoren bzw. Kommentatoren an der Universität Bologna wurde das Kompendium Römischen Rechts seit dem ausgehenden Mittelalter im gesamten Westeuropa rezipiert. Als Grundlage europäischer Gesetzbücher wie Code Napoléon und BGB hält seine Wirkung bis in die Neuzeit an.
V.D.