Hinweise zur Ablieferung elektronischer Pflichtexemplare an die ULB Münster

Unkörperliche Medienwerke (Netzpublikationen) werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) zusammen mit körperlichen Medienwerken (Druckwerke etc.) als Pflichtliteratur gesammelt. Unkörperliche Medienwerke sollen der Universitäts- und Landesbibliothek Münster (ULB) als Pflichtbibliothek für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster unter zwei Voraussetzungen abgeliefert werden:

  • Wenn ein unkörperliches Werk auch in körperlicher Form erscheint, ist nur eine Version ablieferungspflichtig. Die elektronische Ausgabe soll dann abgeliefert werden, wenn der Bibliothek das Recht eingeräumt wird, sie öffentlich zur Benutzung im Internet zugänglich zu machen. Andernfalls muss die körperliche Ausgabe der Publikation als Pflichtstück abliefert werden. Diese Entscheidung der NRW-Landesbibliotheken beruht auf § 57 Abs. 3 Kulturgesetzbuch NRW.
  • Werke, die ausschließlich in elektronischer Form erscheinen, sollen der ULB in dieser Form als Pflichtstücke abgeliefert werden. Diejenigen unkörperlichen Pflichtexemplare, für die die ULB bei der Ablieferung nicht das Recht erhält, sie im Netz öffentlich zugänglich zu machen, werden an speziell konfigurierten Leseplätzen nur in den Räumen der Bibliothek zur Verfügung gestellt.

Für die Ablieferung unkörperlicher Medienwerke ist weiterhin zu beachten:

  • Elektronische Publikationen können in den Formaten pdf und epub an die ULB abgeliefert werden. Per zip können zugehörige Objekte in anderen Formaten oder mehrere Dateien gebündelt abgeliefert werden, auf Anforderung der Bibliothek auch Werke in anderen Formaten.
  • Von der Pflichtablieferung sind bestimmte Dokumente ausgenommen. Hierzu gehören etwa gewerbliche Medien wie Werbung, private Schriften, Verschluss- und innerdienstliche Drucksachen, Publikationen mit weniger als vier Seiten Umfang, Pressemitteilungen und Newsletter oder elektronische Werkzeuge und Plattformen (vgl. § 60 Kulturgesetzbuch NRW).
  • Für die Abgabe unkörperlicher Medienwerke steht ein Webformular auf der Seite des ULB-Pflichtportals Westfalica electronica zur Verfügung. Nach einer einmaligen Registrierung kann die Ablieferung entweder per Dateitransfer an die ULB oder durch Angabe einer Dokumentenadresse zur Abholung durch die ULB erfolgen. Alternativ können Dokumente auch als Anhang zu einer E-Mail abgeliefert werden, was grundsätzlich aber nur bei einmaliger oder seltener Abgabe erfolgen soll.

Für Rückfragen steht die Pflichtstelle der ULB Münster zur Verfügung.