Grundvorschriften
Die Landesbibliotheksaufgabe der ULB Münster mit dem zentralen Auftrag zur Sammlung der westfälischen Regionalliteratur ist im Kulturgesetzbuch NRW des Landes Nordrhein-Westfalen niedergelegt. Als Ausweis dieser zusätzlich zur universitären Funktion übertragenen Aufgabe verleiht der Gesetzgeber der Bibliothek hier auch ihren Doppelnamen "Universitäts- und Landesbibliothek" (§ 52, Abs. 1).“
Der Beitrag der landesbibliothekarischen zur universitären Funktion der ULB Münster ist in der Verwaltungsordnung für die Universitätsbibliothek der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (§ 2 Abs. 4) verankert.
Sammlungsrecht
Die Sammlung des nordrhein-westfälischen Regionalschrifttums und die Zuständigkeit der ULB Münster für die drei westfälischen Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster wird in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
Kulturgesetzbuch NRW
Erlass über die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen
Nutzungsbestimmungen
Die landesbibliothekarischen Informationen und Dienstleistungen der ULB Münster werden im Rahmen der allgemeinen Rechtsbestimmungen der ULB zur Nutzung angeboten.