Einsatz der Pausenscheiben - Arbeitsplätze im Lesesaal der ULB

Pausenscheibe
© ULB
In der Klausurenphase vom 11. Januar bis 21. Februar stellen wir Ihnen in unseren Lesesälen wieder die roten Pausenscheiben zur Verfügung, um lange Platzreservierungen zu vermeiden. In unserer Online-Umfrage zum Einsatz der Pausenscheiben im Sommersemester 2015 hat sich eine Mehrheit von 54% (von 376 Umfrageteilnehmern) für die Beibehaltung der Pausenscheiben ausgesprochen. Sehr viele, auch Gegner der Scheibe, haben sich stärkere Kontrollen gewünscht.

Nach einer "Gewöhnungsphase" bis zum 24. Januar werden wir zwischen dem 25. Januar und 19. Februar dann, wenn es besonders voll ist, nach Zufallsprinzip in verschiedenen Lesesaalbereichen kontrollieren.

Die Spielregeln sind:

  • An jedem Arbeitsplatz liegt eine Pausenscheibe aus – sollte das einmal nicht der Fall sein, holen Sie sich bitte eine Scheibe an der Theke. Die Pausenscheiben sind Eigentum der ULB, bitte lassen Sie sie an den Plätzen liegen.
  • Wenn Sie eine Pause machen – in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr sind gut 60 Minuten möglich, sonst gut 30 Minuten – stellen Sie an der Scheibe die halbe Stunde ein, die auf die aktuelle Zeit folgt. Wenn Sie etwa um 12.10 Ihren Arbeitsplatz verlassen, stellen Sie die Pausenscheibe auf 12.30 ein – 60 Minuten später, also um 13.30, ist dann Ihre "Pausenzeit" abgelaufen und der Platz kann ggf. von anderen Gästen übernommen werden. Bei einer Kaffeepause etwa ab 15.50 stellen Sie 16.00 Uhr ein, die Pausenzeit endet dann um 16.30 Uhr. Legen Sie die Scheibe gut sichtbar auf Ihren Platz.
  • Das Bibliothekspersonal kann "verlassene" Plätze, auf denen keine Pausenscheibe liegt oder bei denen die Pausenzeit abgelaufen ist, abräumen. Das Material wird in einer Plastiktüte an den Fuß des Tisches gestellt und elektronische Geräte zur Seite geschoben. Der Platz kann dann von anderen genutzt werden.

    Sollte Ihnen bei der Suche nach einem freien Arbeitsplatz eine abgelaufene Pausenzeit auffallen, können Sie sich an das Personal wenden, das mit Ihnen gemeinsam den Platz freiräumt.

    Reklamationen gegenüber dem Personal sind ausgeschlossen. Grundlage der Regelung ist § 12 (4) der ULB-Benutzungsordnung: "In den Benutzungsräumen der Hochschulbibliothek dürfen grundsätzlich keine Arbeitsplätze auf Dauer belegt werden. Sie können bei Bedarf vom Bibliothekspersonal geräumt werden."

Wir würden uns freuen, wenn sich alle so an die Spielregeln halten, dass keine Tische abgeräumt werden müssen. Leider können wir in diesem Gesamtzusammenhang individuelle Arbeitsrhythmen und gelegentliche Staus in der Mensa nicht berücksichtigen. Bei Interesse können Sie detaillierte Ergebnisse der Umfrage vom Sommer 2015 hier einsehen.