Rauchverbot in der ULB

Liebe ULB-Nutzerinnen und -Nutzer,
aus konkretem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass auch das Rauchen sog. E-Zigaretten in der ULB verboten ist:

Das für die Universitäts- und Landesbibliothek geltende Rauchverbot schließt auch sog. E-Zigaretten ein, da durch das Rauchen dieser E-Zigaretten eine Störung anderer Nutzer in ihren berechtigten Interessen sowie Schäden an Medien, Einrichtung und Gebäude, insbesondere ein unbeabsichtigtes Auslösen der Brand- und Rauchmelder, wahrscheinlich sind (§ 8 Abs. 1 Benutzungsordnung der ULB).