Wahrung Ihrer Rechte an der eigenen Publikation

Autorinnnen und Autoren sollten ihre Ansprüche bis zum 31.12.2007 geltend machen.

Am 1.1.2008 tritt bundesweit ein überarbeitetes Urheberrechtsgesetz in Kraft. In dem neuen Paragraphen 137l ist geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten zufallen. Dies betrifft auch die Online-Verwertung alter Publikationen im Internet. Betroffen sind Veröffentlichungen von 1966 bis 1994.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt: Hat ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1.1.1966 und dem 31.12.1994 ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat zukünftig weder die Institution noch der Autor selbst das Recht, die Publikation online anzubieten.

Insbesondere bis zum 31.12.2007 besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht also dringender Handlungsbedarf! Weitere Informationen und Vordrucke zur Wahrung Ihrer Ansprüche finden Sie unter  http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/Rundbrief1207.html

Hintergründe und Details zur Urheberrechtsreform bietet das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft".  http://www.urheberrechtsbuendnis.de/

Bei weiteren Fragen zum Thema Online-Publikationen wenden Sie sich bitte an Dr. Stephanie Klötgen (Telefon: 83 - 2 55 28, E-Mail:  stephanie.kloetgen@uni-muenster.de)

Übrigens: Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Urheberrechtsgesetz am 01.01.2008 sind auch deutliche Einschränkungen unserer Fernleihservices verbunden. Weitere Informationen dazu unter  http://www.ulb.uni-muenster.de/nachricht/624.