Bibliotheksausweis

Bibliotheksausweise
© ULB, Uni Münster - Peter Grewer

Die Nutzung der ULB ist grundsätzlich kostenlos. Informationsbereiche und Lesesäle sind für alle frei zugänglich. Für sämtliche Ausleihvorgänge benötigen Sie jedoch einen Bibliotheksausweis.

Der Bibliotheksausweis der ULB hat Gültigkeit für die Zentralbibliothek sowie für weitere Bibliotheken der Universität Münster, insbesondere für die Medizin-Bibliothek, die Zweigbibliothek Sozialwissenschaften, die Bibliothek im Haus der Niederlande und die Bibliothek für Erziehungswissenschaft und Kommunikationswissenschaft. Welche Bestände für Sie mit dem Bibliotheksausweis der ULB ausleihbar sind und welche nicht, wird Ihnen – wenn Sie sich in KatalogPlus eingeloggt haben – bei jedem Exemplar angezeigt.

Anmeldung – So erhalten Sie Ihren Bibliotheksausweis

Den Bibliotheksausweis der ULB erhalten Sie kostenlos. Sie können Ihren Bibliotheksausweis online von zu Hause oder persönlich am Ausweisschalter beantragen. Für Studierende der Universität Münster gilt – nach Online-Aktivierung – die Studierendenkarte als Bibliotheksausweis.

Für Studierende der Universität Münster

Auf der Rückseite der Studierendenkarte finden Sie Ihre persönliche ULB-Benutzernummer aufgedruckt – im Klartext sowie als Barcode verschlüsselt. Aus Sicherheitsgründen ist die aufgedruckte ULB-Benutzernummer jedoch noch nicht gültig, wenn die Karte vom Studierendensekretariat verschickt wird, sondern muss einmalig online aktiviert werden. Und das funktioniert so:
Rufen Sie die Online-Anmeldung auf und loggen sich mit Ihrer Uni-Kennung ein. Anschließend geben Sie Ihre ULB-Benutzernummer ein. Das ist schon alles! Nach dem Abschicken der Daten ist Ihre Studierendenkarte in wenigen Augenblicken automatisch für die ULB aktiviert.

Für alle anderen Personen

  • Online-Anmeldung von zu Hause:
    Bei der Online-Anmeldung können Sie in wenigen Schritten alle benötigten persönlichen Angaben und Dokumente elektronisch an die ULB übermitteln. Ihren Bibliotheksausweis senden wir Ihnen wahlweise per Post zu, oder Sie können ihn in der ULB am Ausweisschalter abholen.
  • Persönliche Anmeldung in der Bibliothek:
    Persönlich anmelden können Sie sich am Ausweisschalter der ULB. Hier füllen Sie ein elektronisches Anmeldeformular aus und erhalten daraufhin Ihren Bibliotheksausweis in der Regel sofort. Die aktuell gültigen Servicezeiten des Ausweisschalters im Erdgeschoss-Lesesaal der Zentralbibliothek, in der Medizin-Bibliothek und in der Zweigbibliothek Sozialwissenschaften finden Sie in der jeweiligen Übersicht der Öffnungszeiten.
    Für die persönliche Anmeldung benötigen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass. Falls Sie in Deutschland oder den Niederlanden leben und in Ihrem Ausweis keine Adresse nachgewiesen ist, benötigen Sie zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung mit Ihrem Wohnsitz.

Sonderregelungen

  • Für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Münster gelten besondere Ausleihkonditionen (längere Leihfristen, automatische Verlängerung, kostenlose Fernleihe – Abrechnung über Ihr Institut – sowie für sehr dezentral gelegene Uni-Institute die Hauspostbelieferung). Für die Gewährung dieser Sonderkonditionen ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie zum wissenschaftlichen Personal der Universität Münster gehören. In vielen Fällen können wir dies automatisch überprüfen; falls dies jedoch nicht möglich sein sollte, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis der Universität Münster (Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde), den Sie bei Bedarf nachreichen können. Bei der Online-Anmeldung wird Ihnen angezeigt, ob wir Ihren Status automatisch verifizieren können oder nicht. Falls Sie die persönliche Anmeldung am Ausweisschalter bevorzugen, sprechen Sie uns dort gerne darauf an.
    Die Sonderkonditionen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Münster werden auch Personen gewährt, die für die Universität Münster in bedeutendem Umfang wissenschaftlich tätig sind, auch wenn die Universität Münster mit dieser Person keinen entsprechenden Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Dies trifft z. B. auf viele Privatdozent*innen, Gastwissenschaftler*innen oder Projektmitarbeiter*innen nach dem Auslaufen eines Projekts zu. Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, lassen Sie sich dies mit dem Formular Bestätigung des Wissenschaftlerstatus von Ihrem Institut bescheinigen und legen diese Bescheinigung dann in der ULB vor.
  • Minderjährige benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung einer/s Erziehungsberechtigten sowie deren/dessen Personalausweis oder Reisepass im Original oder als Fotokopie. Minderjährige unter 16 Jahren werden grundsätzlich nicht zur Benutzung der ULB zugelassen; Ausnahme sind Juniorstudierende der Universität Münster sowie Schüler*innen im Förderprogramm des Internationalen Centrums für Begabungsforschung (ICBF) der Universität Münster.
  • Für Projekte an der Universität Münster beantragen deren Leiter*innen einen Bibliotheksausweis mit dem konventionellen Anmeldeformular "Projekte".
  • In Ausnahmefällen können Sie eine andere Person mit der Beantragung und Abholung eines Bibliotheksausweises beauftragen. Hierzu muss die von Ihnen beauftragte Person neben den o. g. Dokumenten eine schriftliche Vollmacht vorlegen und sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Ihr Bibliothekskonto – Zugangsdaten

Angehörige der Universität Münster haben vom CIT eine Uni-Kennung erhalten.

Alle anderen Personen bekommen bei der Anmeldung zusammen mit dem Bibliotheksausweis eine Anmeldekennung von der ULB. Sie gilt so lange wie der Bibliotheksausweis. Sollten Sie das dazugehörige Passwort vergessen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Mitarbeiter*innen des Ausweisschalters.

Ihre Uni-Kennung bzw. Anmeldekennung und Passwort sind der Schlüssel zu Ihrem Bibliothekskonto, einsehbar über KatalogPlus (oben rechts; die Anmeldekennung wird auch im Feld "Uni-Nutzerkennung" eingetragen). Sie werden auch bei Bestellungen in KatalogPlus und bei der Fernleihe abgefragt. Wenn Sie nicht wissen, mit welcher Kennung Sie sich anmelden können, erfragen Sie diese bitte über den Service Meine Kennung.

Auch die aus 11 Zeichen zusammengesetzte Benutzernummer auf Ihrem Bibliotheksausweis, z. B. A01234567/Z, ist für einige Services der ULB relevant.

Ausleihkonditionen

Die Ausleihe von Medien aus der ULB ist grundsätzlich kostenlos. Gebühren entstehen Ihnen lediglich bei den in der Gebührenübersicht genannten Sachverhalten wie Überschreitung der Leihfrist oder für einzelne Dienstleistungen wie Fernleihbestellungen.

Für die verschiedenen Benutzergruppen der ULB gelten unterschiedliche Ausleihkonditionen (Anzahl entleihbarer Medien, Verlängerungsmöglichkeiten etc.). Der Anfangsbuchstabe Ihrer Benutzernummer zeigt Ihnen, welcher Benutzergruppe Sie angehören; z. B. steht der Buchstabe "A" für Studierende der Universität Münster. Einer gesonderten Übersicht können Sie entnehmen, welche Ausleihkonditionen für Ihre Benutzergruppe gelten.

Änderung Ihrer persönlichen Daten

In KatalogPlus in Ihrem Bibliothekskonto können Sie jederzeit feststellen, ob die ULB Ihre korrekten Daten gespeichert hat. Eine Änderung Ihrer Personalien teilen Sie uns bitte möglichst umgehend mit:

  • Als Studierende*r der Universität Münster teilen Sie eine Änderung von Name oder Anschrift ausschließlich dem Studierendensekretariat mit. Nutzen Sie dafür bitte den SelfService. Vom Studierendensekretariat werden diese Änderungen an die ULB weitergegeben. Eine zusätzliche Meldung bei der ULB ist nicht notwendig.
  • Alle anderen Nutzer*innen teilen eine Änderung von Name oder Anschrift der ULB am Ausweisschalter persönlich mit. Bringen Sie dazu bitte Ihren Bibliotheksausweis sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit. Sollten Sie Ihre Änderungsmitteilung nicht vor Ort erledigen können, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (ulb@uni-muenster.de); wir teilen Ihnen dann individuell mit, welche Dokumente wir von Ihnen als Änderungsnachweis benötigen und wie Sie uns diese sicher zukommen lassen können.

Ausweisverlust

Sperrung

Bei Verlust Ihrer Studierendenkarte (Studierende der Universität Münster) bzw. Ihres Bibliotheksausweises sollten Sie die Karte sofort für die Ausleihe sperren. Die Sperre bezieht sich nur auf die Karte, Sie können sich weiterhin in Ihrem Bibliothekskonto anmelden. Für die Folgen einer missbräuchlichen Benutzung Ihres verlorenen und nicht umgehend gesperrten Bibliotheksausweises sind Sie haftbar.
Studierende beachten bitte, dass die hier genannte Sperrung der Studierendenkarte ausschließlich die Ausleihmöglichkeit in der ULB betrifft. Nicht betroffen von dieser Sperrung sind alle anderen Funktionen Ihrer Studierendenkarte, insbesondere also Ihr Guthaben auf der Karte. Bitte wenden Sie sich dazu an das Studierendensekretariat.

Sollten Sie die Karte wiederfinden/zurückbekommen, können Sie sie einfach wieder entsperren.

Ersatz

  • Studierendenkarte: Für Studierende der Universität Münster wird die Ersatzausstellung einer Studierendenkarte nur im Studierendensekretariat vorgenommen und kostet 15 EUR. Die neue Studierendenkarte müssen Sie dann – wie Sie das von Ihrer vorherigen Karte kennen – in der ULB einmalig aktivieren, um sie auch als Bibliotheksausweis nutzen zu können (s. o.).
  • Bibliotheksausweis: Für die Zweitausstellung eines Bibliotheksausweises (nicht für Studierende der Universität Münster) durch die ULB wird lt. Gebührenordnung eine Gebühr von 10 EUR erhoben. Bitte achten Sie sorgfältig auf Ihren Bibliotheksausweis und schützen Sie ihn vor Beschädigungen.

Gültigkeit

Wie lange bleibt Ihr Bibliotheksausweis gültig? Was tun bei Exmatrikulation?
  • Die Studierendenkarte der Universität Münster gilt als Bibliotheksausweis bis zum Ende des Semesters, in dem Sie sich exmatrikulieren.
    Wenn Sie vom Studierendensekretariat eine Ersatzkarte erhalten, wird die Vorgängerkarte acht Wochen später für die Nutzung in der ULB gesperrt; danach gilt – nach erneuter einmaliger Aktivierung – nur noch die neu ausgegebene Studierendenkarte.
    Möchten Sie auch nach Ihrem Studium die ULB weiterhin nutzen, lassen Sie sich bitte einen Bibliotheksausweis für hochschulexterne Benutzer*innen ausstellen.
  • Die Bibliotheksausweise des wissenschaftlichen Hochschulpersonals gelten bis maximal sechs Monate nach dem Ausscheiden aus der Universität.
  • Aus Datenschutzgründen werden Bibliotheksausweise gelöscht, wenn sie drei Jahre lang nicht genutzt worden sind und keine datenschutzrechtlich vertretbaren Gründe für die weitere Datenspeicherung vorliegen.