Frauenförderplan der Universitäts- und Landesbibliothek

Fortschreibung (01.01.2016 - 31.12.2018)

(Stand: 02.01.2016)

Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster erfüllt aufgrund ihrer Personalstruktur mit einem erhöhten Frauenanteil bereits heute die Vorgaben des Gesetzes über die Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW.

Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster fördert die persönlichen Entwicklungschancen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer bedarfsorientiert und systematisch gestalteten Personalentwicklung, die Gleichstellung, Integration und betriebliches Gesundheitsmanagement als integrale Bestandteile beinhaltet. Darüber hinaus ermöglicht ein Fortbildungskonzept interne und externe Schulungen in neuen Techniken und Arbeitsformen sowie effizienten Kommunikationstechniken. Eine gleichberechtigte Teilhabe und angemessene berufliche Entwicklung für die Mitarbeiterinnen ist gewährleistet. Dabei wird der beruflichen Qualifizierung zwecks Übernahme von Leitungsfunktionen besonderer Stellenwert zugeschrieben.

Bei dem ausgewogenen bis überproportional hohen Frauenanteil der ULB über alle Bereiche hinweg kann auf generelle Maßnahmen zur Förderung von Frauen verzichtet werden. Es ist abzusehen, dass auch künftig Führungspositionen überwiegend mit Frauen besetzt sein werden. Insofern wird die ULB eine personenscharfe Karriereplanung für weibliche Fachkräfte im Rahmen der Personalentwicklung aufbauen.

Im Beschäftigtenbereich müssen laut TV-L derzeit veraltete Tätigkeitsmerkmale angewendet werden. Diese führen unter anderem zu einer Beschränkung der Eingruppierungsmöglichkeiten im gehobenen Dienst. Hier ist lediglich die Entgeltgruppe 9 vorgesehen. Dies schränkt die Übertragung notwendiger höherwertiger Aufgaben im Beschäftigtenbereich erheblich ein.
Bei einer Frauenquote von über 63% im gehobenen Dienst ist dies ein unhaltbarer Zustand und steht in eklatantem Widerspruch zu den Zielen des LGG.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn auch die Gleichstellungsverantwortlichen dieses Problem bei den Tarifvertragsparteien thematisieren.

Allen Beschäftigten werden im Rahmen der Arbeitszeitregelungen (Flexible Arbeitszeit) und der betrieblichen Belange mit Rücksicht auf Familienpflichten individuell zugeschnittene tägliche oder wöchentliche Arbeitszeiten eingeräumt. Entsprechendes gilt für die Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen. Im Rahmen der Personalentwicklung ermöglicht insbesondere die Telearbeit  eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Frauenförderplan der Universitäts- und Landesbibliothek Münster wird nach Ablauf des Bezugszeitraumes fortgeschrieben.