Nachlass Johannes Rödiger

Zeichnung Alter Steinweg in Münster 1895
Alter Steinweg in Münster 1895
© ULB

* 12.07.1862 in Münster
† nach 1932 in Münster?

Johannes (Joann Theophil Maria) Rödiger entstammte einer Familie von münsterischen Maurermeistern. Sein Großvater Gottlieb und sein Vater Franz Anton Rödiger besaßen Häuser in der Münzstraße, wo sie auch ihren Bauhof (Materiallager) betrieben, den Steinplatz. Johannes wurde ebenfalls Maurermeister (Königlichen Hofmaurermeister), fungierte aber auch als Gerichts-Taxator für Grundstücke und Gebäulichkeiten, Mobilien, Moventien, Früchte und Holzungen und war über 40 Jahre als Geschäftsführer und Gutachter in und um Münster für die Westfälische Provinzial-Feuersozität tätig. Zeitweise war er auch Mitglied der städtischen Brandkommission.
Neben all diesen Aufgaben schrieb Johannes (Jans) Rödiger zahlreiche Artikel für die münsterische Presse, in denen er sowohl das Tagesgeschehen kommentierte als auch Themen der Geschichte Münsters referierte – darunter so populäre Stoffe wie Münsters Originale (u.a. der Tolle Bomberg), Schulgebäude in Münster oder die so beliebten Caféhäuser. Auch Jagdthemen und Naturbeschreibungen gehörten zu seinem Repertoire. Er publizierte unter den Pseudonymen R. v. d. Wepfs oder Hubertus Nimrod. Sein weiteres Pseudonym Hans aus der Pfennig(s)gasse weist auf seine Herkunft (Münzstraße) und seine Bekanntschaft mit Hedwig Kiesekamp hin. Diese war vor dem Bau der Kiesekampschen Villa Mieterin und Nachbarin der Rödigers in der Münzstraße gewesen und hatte eine Erzählung mit dem Titel Aus der Pfenniggasse veröffentlicht. Johannes Rödiger war mit dem Schriftsteller Hermann Löns befreundet.

Zeichnung Osthofentor zu Soest 1880
Osthofentor zu Soest 1880
© ULB

Zum Nachlass

Der 1999 von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster erworbene Nachlass Johannes Rödiger enthält in 3 Kapseln u.a. folgende Dokumente:

  • Skizzenbuch
  • Manuskripte und Notizen
  • Zeitungsartikel hauptsächlich das Geschehen in und um Münster betreffend
  • Sammelstücke (z.B. Speisekarten oder Werbung)

Der Nachlass ist durch eine Findliste erschlossen.

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