Pflichtexemplar

Karte Westfalen
© ULB (CC BY-SA). Derivat von Verwaltungsgliederung NRW von TUBS

Als Landesbibliothek bewahrt die Universitäts- und Landesbibliothek Münster (ULB) das schriftliche Kulturerbe Westfalens. Von jeder Neuerscheinung in den westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster sammelt und archiviert sie seit 1824 jeweils ein Exemplar. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Kulturgesetzbuch NRW (§§ 52, 55–62, 67) sowie der Erlass zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (AVÖ-Erlass) für amtliche Publikationen. Gemeinsam mit den Universitäts- und Landesbibliotheken in Bonn und Düsseldorf bildet sie die verteilte Landesbibliothek Nordrhein-Westfalen.

Pflichtexemplare sind der ULB Münster von Verlagen oder Selbstverlegern unaufgefordert und grundsätzlich unentgeltlich nach Erscheinen abzuliefern. Diese können in Printform oder auch elektronisch über das E-Pflicht-Portal Westfalica electronica abgeliefert und dort genutzt werden (vgl. die besonderen Ablieferungshinweise).

Der Gesamtnachweis aller Pflichtexemplare erfolgt über den KatalogPlus der ULB sowie über den Katalog des Hochschulbibliothekszentrums (hbz) des Landes.
Publikationen über das Land Nordrhein-Westfalen (Westfalica) werden zudem gesondert in der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie (NWBib) verzeichnet.