Gute Nachrichten für alle Durstigen

Im Zentralgebäude der ULB sind ab sofort Getränke aus auslaufsicheren und wiederverschließbaren Trinkbehältern erlaubt – eine gute Nachricht für alle Durstigen, die sich zwischendurch nicht nur, wie bisher schon möglich, mit Wasser, sondern auch einmal mit einer Saftschorle oder einem Softdrink erfrischen möchten. Die Maßgabe ist einfach: Es sind die Gefäße erlaubt, die Sie auch ohne Zögern neben Ihren Laptop und ein Smartphone in den Rucksack packen würden. Nicht erlaubt sind nach wie vor offene Trinkbecher wie der berüchtigte Coffee to go, Getränkedosen oder Thermoskannen mit Becher.

Die neue Getränkereglung gilt probeweise bis Ende 2019 – sind am Ende alle zufrieden, darf die Softdrink-Flasche und Co. dauerhafter Gast der ULB werden. Gerne können Sie an unserer kleinen Umfrage teilnehmen, um uns Ihre Meinung zur neuen Getränkeregelung mitzuteilen.