Neue Coronaschutzverordnung: Ab Freitag, 20.8. keine Registrierung mehr

Ab Freitag, 20.8. gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Was neu ist und was bleibt, lesen Sie hier im Detail:

  • Für die Nutzung der Lesesäle und auch für die Ausleih-Nutzung (Buchabholung, -rückgabe, Ausleihe) ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
  • Die Registrierung am Eingang entfällt.
  • Die Maskenpflicht gilt unverändert: Bitte tragen Sie auf allen Laufwegen eine medizinische Maske. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Gruppenarbeit ist leider nach wie vor nicht möglich, da bei der Gruppenarbeit die geforderten Abstände nicht eingehalten werden können.
  • In der Zentralbibliothek am Krummen Timpen sind ab Montag, 30.8. die Plätze im Lesesaal zum Teil reservierbar, zum Teil aber auch frei zur Nutzung. Die Plätze im Westfalica-Lesesaal, entsprechend gekennzeichnete Bereiche des Haupt-Lesesaals sowie Gruppen-Saal werden weiterhin über den Platzreservierungsservice gebucht. Die Zeit-Kontingentierung pro Tag und Woche entfällt. In den reservierbaren Bereichen können Sie freie Plätze nutzen, müssen diese aber für die/den Reservierende/n freigeben, auch wenn diese/r später als Sie in die Bibliothek kommt. In den nicht reservierbaren Bereichen können Sie freie Plätze ohne Einschränkung nutzen.
  • Bitte beachten Sie die Regelungen der dezentralen Bibliotheken auf den jeweiligen Websites.