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Open-Access-Woche 2022: „Finanzspritze für Open Access: Der Publikationsfonds der WWU“

Die Autor*innen an der WWU haben die Möglichkeit, für Veröf­fentlichungs­ge­bühren kostenpflichtiger Open-Access-Pub­lika­tio­nen eine Förderung aus einem Pub­lika­tions­fonds zu beantra­gen.
Seit 2011 gibt es diese Förderung für Artikel in Open-Access-Zeitschriften, für die soge­nan­nte Arti­cle Pro­cess­ing Charges (APCs) gezahlt wer­den müssen. Diese APCs wer­den vor allem bei natur­wis­senschaftlichen Zeitschriften fäl­lig.

In den Geistes‑, Kul­tur- und Sozial­wis­senschaften gibt es natür­lich auch Open-Access-Zeitschriften, aber hier ist die Veröf­fentlichung oft kosten­los, da die Zeitschriften z. B. von Fachge­sellschaften getra­gen wer­den. Dafür wer­den in diesen Diszi­plinen mehr Mono­gra­phien und Sam­mel­bände als in den Natur­wis­senschaften pub­liziert – und auch hier gibt es erfreulicher­weise immer mehr Open-Access-Veröf­fentlichun­gen.
Seit Novem­ber 2017 wer­den daher auch diese Veröf­fentlichun­gen aus dem Open-Access-Pub­lika­tions­fonds gefördert: Wenn Wissenschaftler*innen ein Buch oder einen  Sam­mel­band veröf­fentlichen wollen und dafür Kosten anfall­en, kön­nen sie unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen erstat­tet wer­den.

Eine Über­sicht über die Rah­menbe­din­gun­gen und den Ablauf der Kosten­er­stat­tung find­en Sie auf unseren Seit­en zum Fonds.
Vielle­icht kommt ja auch Ihre näch­ste Veröf­fentlichung dafür in Frage?

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